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Da die Betroffenenzahlen stetig steigen, ist Inkontinenz inzwischen als Volkskrankheit zu bezeichnen. Inkontinenz, die sämtliche Formen des unkontrollierten Harnverlustes umfasst, betrifft Männer und Frauen gleichermaßen, auch wenn Frauen zum Teil häufiger – zum Beispiel auch nach einer Geburt – betroffen sind. Sie ist auch nicht unbedingt eine Frage des Alters. Inzwischen sind etwa 8 Mio. Menschen in Deutschland betroffen. Aktuell stellt die Blasenschwäche immer noch ein  Tabuthema dar und die Betroffenen sind großem Leidensdruck ausgesetzt, da sie sich zum Teil gesellschaftlich ausgrenzen, um nicht aufzufallen. Bis zu fünf Jahre dauert es zum Teil, bis sich Betroffene wegen einer Blasenschwäche an einen Arzt wenden.

Bei den Formen der Inkontinenz unterscheidet man Belastungs-, Drang-, Reflex- und Überlaufinkontinenz sowie die Extraurethale Inkontinenz. Die geeigneten Therapien sind je nach Form und Geschlecht des Patienten höchst unterschiedlich. Von Beckenbodentraining über Verhaltenstherapeien bis hin zu operativen Eingriffen reicht die Bandbreite. Aktuelle Untersuchungen haben allerdings auch ergeben, dass bestimmte Arzneimittel eine Inkontinenz begünstigen können. In diesen Fällen kann schon eine Medikationsumstellung zu einer Linderung der Symptome einer Blasenschwäche führen.

Ebenso vielfältig wie die Erscheinungs- und Therapieformen ist inzwischen auch die Auswahl an speziellen Inkontinenz-Hilfsmitteln. So gibt es Vorlagen in verschiedenen Saugstärken für Männer und Frauen, Einmalschlüpfer mit enthaltener Vorlage oder Inkontinenzslips. Bei dem Kondom-Urinal handelt es sich um eine Art Kondom, über das der Urin in einen Beutel geleitet wird, der an geeigneter Stelle am Körper, zum Beispiel am Bein, getragen wird. Patienten sollten sich fachlich gut beraten lassen, welches Produkt am besten für sie geeignet ist.

Auch im System der gesetzlichen Krankenkassen spielt Inkontinenz inzwischen eine entscheidende Rolle. Die Inkontinenzprodukte fallen im Kassensystem in die Kategorie der Hilfsmittel. Krankenkassen dürfen grundsätzlich bestimmen, ob Hilfsmittel von einem ganz bestimmten Hersteller zu beziehen sind. Die IKK Brandenburg Berlin hat nunmehr aufgrund des steigenden Bedarfs an Hilfsmitteln bei Inkontinenz reagiert und zum 01.07.2014 die Versorgungspauschale für ihre Versicherten von den bisher geltenden 24 Euro auf 29,50 Euro netto im Monat angehoben. Im Interesse der Versicherten hat sie sich allen Sparvorgaben zum Trotz sogar gegen die Durchführung einer Auschreibung und stattdessen für einen Beitrittsvertrag entschieden, da sie sich für die schnelle, bedarfsgerechte, zuverlässige und ethisch vertretbare Versorgung ihrer Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln stark machen will. Die von den versicherten Patienten benötigten Produkte sollen möglichst aufzahlungsfrei von diesen zu erlangen sein. Diese Vorgehensweise der IKK im Bereich der Inkontinenzversorgung ist sowohl von Ihren Vertragspartnern als auch von den Versicherten sehr positiv aufgenommen worden. Nun bleibt abzuwarten, ob andere Kassen diesem Beispiel folgen werden.