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Für Leistungen, die nach dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses vorgesehen sind, dürfen Krankenhäuser künftig von Privatpatienten keine höheren Entgelte mehr verlangen als das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Pflegesatzverordnung vorsehen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz eine entsprechende Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eingebracht.

Notwendig wurde die Klarstellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der Privatkliniken auch dann nicht dem Entgeltrecht für allgemeine Krankenhausleistungen unterliegen sah, wenn sie gleiche Leistungen im Rahmen des Versorgungsauftrags für GKV-Patienten erbringen. Damit konnten Privatkliniken Privatpatienten deutlich höhere Entgelte in Rechnung stellen als den gesetzlich Versicherten. Die Koalition sieht darin eine „unzumutbare Belastung von Privatpatienten als Beitragszahlern und von privaten Krankenversicherungen und Beihilfekostenträgern“.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/672759/geschaeftsmodell-privatklinik-verboten.html“]Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]