Vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall zugunsten des Arztes entschieden, der u.a. mit einer Verlosung ärztlicher Dienstleistungen sowie in Anzeigen mit Fotos der Praxisausstattung um Patienten geworben hat, da diese Aktivitäten generell nicht als berufswidrig einzustufen sind.
Das Capio Krankenhaus in Otterndorf darf Patienten nicht mit kostenfreien Leistungen anlocken, entschied dagegen das Landesgericht Stade. Die Klinik hatte mit kostenlosen Venenchecks geworben, um neue Patienten zu gewinnen.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/news/article/662769/klinik-darf-nicht-kostenlosen-venenchecks-werben.html“]Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]